Seifenblase
Angelspiel




Sprachtherapien
sind ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Nach ärztlicher Verordnung werden die Kosten in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Verordnungen
werden von Kinderärzten, HNO-Ärzten, Fachärzten für Allgemeinmedizin, Neurologen, Pädaudiologen und Kieferorthopäden ausgestellt.
Es ist zu beachten, dass mit der Therapie spätestens 14 Tage nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden muss. Darum ist es sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache mit uns von Ihrem behandelnden Arzt ausstellen zu lassen.

Zuzahlungen
zu den Krankenkassenleistungen müssen von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr nicht geleistet werden.
Erwachsene sind zuzahlungspflichtig. Bis zu ihrer individuellen Belastungsgrenze müssen sie 10 % der Verordnungskosten zuzüglich 10 Euro pro Verordnung selber tragen.

Sollten Sie Fragen bezüglich der Verordnungen haben, können Sie sich jederzeit unverbindlich an uns wenden. Wir helfen Ihnen gern.

Hausbesuche
werden von uns bei bestimmten Indikationen sowohl in den Wohnungen der Patienten als auch in Altersheimen sowie konsiliarisch in Krankenhäusern durchgeführt.

Persönliche Vereinbarungen
Unser therapeutisches Angebot können Sie selbstverständlich auch auf privater Ebene in Anspruch nehmen.

Termine
Die Therapien finden in der Regel 1-2 x wöchentlich statt. Dafür vereinbaren wir feste, regelmäßig stattfindende Termine, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind und an denen wir für Sie da sind.