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Sprachtherapien
sind ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Nach ärztlicher
Verordnung werden die Kosten in der Regel von den gesetzlichen und
privaten Krankenkassen übernommen.
Verordnungen
werden von Kinderärzten, HNO-Ärzten, Fachärzten für
Allgemeinmedizin, Neurologen, Pädaudiologen und Kieferorthopäden
ausgestellt.
Es ist zu beachten, dass mit der Therapie spätestens 14 Tage
nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden muss. Darum ist
es sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache mit uns
von Ihrem behandelnden Arzt ausstellen zu lassen.
Zuzahlungen
zu den Krankenkassenleistungen müssen von Kindern und Jugendlichen
bis zum 18. Lebensjahr nicht geleistet werden.
Erwachsene sind zuzahlungspflichtig. Bis zu ihrer individuellen
Belastungsgrenze müssen sie 10 % der Verordnungskosten zuzüglich
10 Euro pro Verordnung selber tragen.
Sollten Sie Fragen bezüglich der Verordnungen haben, können
Sie sich jederzeit unverbindlich an uns wenden. Wir helfen Ihnen
gern.
Hausbesuche
werden von uns bei bestimmten Indikationen sowohl in den Wohnungen
der Patienten als auch in Altersheimen sowie konsiliarisch in Krankenhäusern
durchgeführt.
Persönliche Vereinbarungen
Unser therapeutisches Angebot können Sie selbstverständlich
auch auf privater Ebene in Anspruch nehmen.
Termine
Die Therapien finden in der Regel 1-2 x wöchentlich statt. Dafür
vereinbaren wir feste, regelmäßig stattfindende Termine,
die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind und an denen wir für
Sie da sind. |
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